1.  Diese Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft.
2. Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung der Glücklichste seiner Art.
3. Der Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen.
4. Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatisch Punkt 3. in Kraft.
5. Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die Bessere.
6. Der Mann verdient das Geld - die Frau gibt es aus.
7. Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
8. Die Frau ist unter der Haube - der Mann unter dem Pantoffel.
9. Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und ihm den Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
10. Dem Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.
11. Wenn der Mann fortgeht, bestimmt die Frau wann er heimkommen soll.
12. Die Frau hat den Mund aufzumachen - der Mann hat ihn zu halten.
13. Meinungen dürfen nur von der Faru ausgesprochen - vom Mann nur gedacht werden.
14. Der Mann gibt nie zu, dass sie auch mal recht hat.
15. Unterhaltungen sollen laut und deutlich geführt werden. Denn der Nachbar hat auch sicherlich Interesse an ehelichen Auseinandersetzungen.
16. Worte haben nur in den ersten Wochen Zweck. Später sind härtere Argumente z.B. Teller, Tassen und Pfannen zu empfehlen.
17. Mitarbeit des Mannes im Haushalt ist STRENG VERBOTEN.
18. Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache, die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.
19. Der Mann hat zu essen, was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.
20. Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er soll aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben."